Informationen zu den Kosten meiner Dienstleistung
Falls Sie Fragen hierzu haben und im Raum Weiden in der Oberpfalz, Neustadt /Waldnaab, Tirschenreuth, Erbendorf, Vohenstrauß, Schwandorf und Nabburg wohnen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vor der Beratung/ Vertretung mit Ihnen abgesprochen.
Für die Erstberatung, berechne ich 110 Euro pro Stunde brutto.
Sie werden über jeden weiteren Gebühren auslösenden Schritt von mir informiert.
Falls Sie über wenig Einkommen verfügen, unterhaltspflichtig sind und wenig Vermögen haben, das Sie aufbrauchen können, kommt für Sie die Beratungshilfe und die Prozess-/Vertretungskostenhilfe in Frage.
Bei Beratungshilfe wenden Sie sich bitte vor unserem Besprechungstermin an das Amtsgericht. Wohnen Sie in Weiden /Opf oder in der Umgebung ist hier das Amtsgericht Weiden zuständig.
Gerade im Familienrecht sind viele Menschen auf staatliche Hilfe angewiesen, auch wenn sie über ein durchschnittliches Einkommen verfügen. Vermeiden Sie deswegen nicht den Anwaltsbesuch, sondern führen Sie ein offenes und ehrliches Gespräch mit mir.