Versorgungsausgleich

 Rentenansprüche werden geteilt:

Liegt keine anderweitige ehevertragliche Regelung vor, wird mit der Scheidung der Versorgungsausgleich grundsätzlich durchgeführt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den zu scheidenden Ehegatten hälftig verteilt werden.Nach dem gesetzlichen Regelwerk ist der Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung für die Zeit zwischen Eheschließung und Einleitung des Scheidungsverfahrens durchzuführen.

Hinweis: Die gesetzliche Regelung, nach der der Versorgungsausgleich ausnahmsweise ganz oder teilweise nicht stattfindet, soweit er grob unbillig wäre, wird in der Rechtsprechung sehr streng behandelt. Nur in ganz seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass die Regelung angewendet wird, siehe hierzu unter Aktuelles.

Falls Sie Fragen hierzu haben und  im Raum Weiden in der Oberpfalz, Neustadt /Waldnaab, Tirschenreuth, Erbendorf, Vohenstrauß, Schwandorf und Nabburg  wohnen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail

 

Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe nur auf Antrag

Bei einer Ehezeit von bis zu 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt.
Die Ehezeit endet erst, wenn der Scheidungsantrag zugestellt ist. Zustellung bedeutet, dass der Ehepartner den Scheidungsantrag vom Familiengericht übersandt bekommt. Wann genau  die Ehezeit endet, erfahren Sie vom Gericht bzw. von Ihrer Rechtsanwältin.