Im Internet finden Sie viele Einzelheiten zum Unterhaltsrecht.
Wichtig ist: unterscheiden Sie Kindesunterhalt vom Ehegattenunterhalt.
Kindesunterhalt für Minderjährige zahlt derjeinige, der die Kinder nicht in Obhut hat. Diejenige, die das Kind in Obhut hat, zahlt kein Geld für das Kind, da der Unterhalt über die Betreuung geleistet wird. Ihr steht auch das Kindergeld zu. Die Hälfte des Kindergeldes wird aber auf den Kindesunterhaltsanspruch verrechnet, deshalb gibt es 2 Tabellen bei der Düsseldorfer Tabelle: eine ohne ( am Anfang der Tabelle) und eine mit Kindergeldverrechnung (die letzte Seite der Tabelle).
Am besten Sie lassen sich wegen des Trennungs - und nachehelichen Ehegattenunterhalts anwaltlich beraten. Dieses Recht ist komplex.