Kinder

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht

Nach dem Gesetz haben beide Ehepartner im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht, was auch nach der Scheidung im Regelfall so bleibt. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass in wichtigen Angelegenheiten beide Partner entscheiden. So z.B. wenn eine Operation ansteht, wann und wo und wie sie gemacht werden soll. Auch der Schulwechsel ist eine wichtige Angelegenheit. In Dingen des Alltags entscheidet die Mutter oder der Vater, bei dem das Kind in Obhut ist. Da beide Parteien nicht mehr zusammenleben, muss geklärt werden, bei wem das Kind seinen ständigen Aufenthalt haben soll. Dem anderen steht dann ein Umgangsrecht zu. Oft können sich die Partner darüber einigen, bei wem das Kind leben soll. Dann haben sie im Rahmen ihres gemeinsamen Sorgerechts eine Einigung über den Aufenthalt geschaffen. Das Gericht wird sich hier nicht einmischen und lediglich fragen, ob der Aufenthalt geklärt ist.

Falls Sie Fragen rund um das Thema Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und  Umgangsrecht haben und  im Raum Weiden in der Oberpfalz, Neustadt /Waldnaab, Tirschenreuth, Erbendorf, Vohenstrauß, Schwandorf und Nabburg  wohnen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail

Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts

Wenn einer von den Partnern ausziehen möchte, muss er mit dem anderen Partner klären, ob das Kind mit  ihm mitziehen darf.

Jugendamt

Wenn hier keine Einigung erzielt wird, ist es oft ratsam über das zuständige Jugendamt im Rahmen einer Mediation zu klären, wo das Kind künftig leben soll.

Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Ohne Einwilligung des anderen Partners darf nicht einseitig über den Aufenthalt des Kindes entschieden werden.

Zuweilen ist es deshalb notwendig hier das Gericht einzuschalten und den Aufenthalt gerichtlich entscheiden zu lassen.

Dies ist kein einfacher Weg. Er ist aber der bessere Weg, da zu schnelle Entscheidungen oft bereut werden und oft aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes ein Weg zurück nicht mehr möglich ist.

Der Kontinuitätsgrundsatz ist ein Entscheidungskriterium, wenn über den Aufenthalt eines Kindes entschieden werden muss seitens des Gerichts. Der Kontinuitätsgrundsatz bedeutet, dass-wenn für das Kind kein deutlicher Nachteil mit dem bisherigen Leben bei einem Partner verbunden ist-dass es so bleiben soll wie es vorher war.

Wenn also nach der Trennung entschieden wurde, das Kind solle beim Vater bleiben, so wird dies bei einem jüngeren Kind in der Zukunft für längere Zeit nicht mehr rückgängig zu machen sein.

Hier sollten Sie rechtlichen Rat einholen bevor Sie Fakten schaffen.

Eltern bleiben Eltern.

Dies klingt so einfach. In Wirklichkeit ist das sehr sehr schwer. Die Partner sind mit sich selbst beschäftigt und können oft mit ihren Kindern nicht mitfühlen. Die Erziehungs-, Jugend-und Familienberatungsstelle Weiden, Josef-Witt- Platz 1 in 92637 Weiden bietet hier Hilfestellung an. Ich informiere Sie gerne darüber, wenn dort ein Kurs für Eltern in Trennung angeboten wird. Es werden dort Fragen behandelt wie ich den Kontakt zum anderen Elternteil im Sinne meines Kindes gestalten kann, was ich tun kann, um Stress zu vermeiden und abzubauen und wie ich die Beziehung zu meinem Kind positiv gestalten und seine Entwicklung fördern kann.