Wie Sie bestimmt wissen, müssen Sie ein Jahr getrennt leben, bevor Sie sich scheiden lassen können- das so genannte Trennungsjahr.
Hier gibt es verschiedene Zeitpunkte zu beachten. Maßgeblich sind diese Zeitpunkte für die Errechnung des Unterhaltes und für die Vermögensauseinandersetzung.
In dem Trennungsjahr kann sich- was das Vermögen anbelangt-, einiges ändern. Damit Sie hier keine Nachteile haben, ist es notwendig, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren und festzulegen.
Das Getrenntleben findet statt durch Trennung von Tisch und Bett. Möglich ist auch ein Getrenntleben in der ehelichen Wohnung- ohne dass also einer auszieht. Letzteres birgt allerdings Gefahren. Gerade wenn Sie sich trennen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Dann können Sie beurteilen, was auf Sie zukommt und Sie können es auch bei der Erstberatung bewenden lassen. Gerade die Erstberatung schon bei der Trennung kann Nachteile, die erst später auftreten, verhindern.
Falls Sie Fragen rund um das Thema Scheidung haben und im Raum Weiden in der Oberpfalz, Neustadt /Waldnaab, Tirschenreuth, Erbendorf, Vohenstrauß, Schwandorf und Nabburg wohnen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail
Wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren (z.B. nach 1-jährigem bzw. der 3-jährigem Getrenntleben) und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte, ist das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen.